Entlastungsbetrag – 131 € im Monat
Für alle mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause leben. Zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.
- Gilt schon ab Pflegegrad 1
- Wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Rechnung erstattet
- Nicht genutztes Geld verfällt erst am 30. Juni des Folgejahres
- Nur für nach Landesrecht anerkannte Anbieter
